AGBs

AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pro-Com GmbH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit der Pro-Com GmbH abgeschlossenen Lieferverträge. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme dieser Bedingun-gen, spätestens mit Entgegennahme der gelieferten Ware, sind sie ausdrücklich genehmigt; dieses gilt auch für den Fall, daß in der Bestellung abweichende Einkaufsbedingungen mitge-teilt werden und wir ihnen nicht widersprechen. 

Auftragsannahme
Alle Angebote der Pro-Com Gmbh sind freibleibend. Alle Aufträge, auch wenn sie von ihren Vertretern entgegengenommen werden, sind für uns erst mit der schriftlichen Bestätigung bzw. mit der Auslieferung der bestellten Ware verbindlich.

Preise
Die Grundlagen der Preisvereinbarungen sind die in den Auftragsformularen ausgewiesenen Nettopreise. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Pro-Com GmbH behält sich vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Mehrwertsteuersätze zugrundezulegen. Die Preise verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Verpackung ab Lager des Lieferanten.

Liefertermine
Die Liefertermine werden von der Pro-Com GmbH gemäß den Wünschen des Käufers eingeplant, sie gelten in allen Fällen vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeit. Bei Lieferverzug oder nicht erfolgter Lieferung hat der Käufer unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, das Recht zum Rücktritt, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Umstände, durch die die Herstellung oder Lieferung der verkauften Ware unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert ist, wie höhere Gewalt, Streik, Aufstände, behördliche Maßnahmen, Krieg, Eintreten irgendwelcher unvorhergesehener Ereignisse, behördliche Verfügungen von hoher Hand, die die Zulieferung von Rohstoffen und Vorprodukten an die Pro-Com GmbH und deren Zulieferanten betreffen, entbinden uns ganz oder teilweise von der Lieferungspflicht, ohne daß hieraus Ansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden können. 

Lieferung und Versand
Die Art des Versands und die Wahl des Transportmittels bleiben der Pro-Com GmbH überlas-sen. Die Gefahr geht bei Verlassen des Lagers auf den Käufer über. Bei Waren, die der Käufer an uns sendet, geht die Gefahr mit dem Empfang auf die Pro-Com GmbH über. Jede Teilliefe-rung gilt als ein Geschäft für sich. Beanstandungen dieses Geschäfts sind ohne Einfluß auf die weitere Abwicklung des Vertrages. 

Gewährleistung und Haftung
Die Pro-Com GmbH gewährleistet, daß die Waren bei Gefahrübergang frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen; Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware und vor deren Verwendung schriftlich geltend zu machen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware ist auf Anforderung der Pro-Com GmbH zurückzusenden. Bei begründeten Rügen wird nach unserer Wahl repariert, Ersatz geliefert oder eine Gutschrift erteilt. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgend-welcher Art oder Reparaturen vornimmt oder wenn die Ware unsachgemäß behandelt wird. Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche aus Wandlung, Minderung oder entgangenem Gewinn, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche des Käufers für Folgeschäden jeder Art, insbesondere solcher, die durch die gelieferte Ware beim Käufer oder Dritten, Verarbeitung, Weiterveräuße-rung und/oder Weiterverarbeitung entstehen, sind ausgeschlossen. Durch die Mängelrüge wird die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht berührt. 

Zahlung
Der Kaufpreis ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt die Pro-Com GmbH 2% Skonto. Nach Eintritt der Fälligkeit kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Ab dem 31. Tag behalten wir uns vor, ohne Mahnung Verzugszinsen zu banküblichen Zinssätzen zu berechnen. Die Hereingabe von Wechseln bedarf in jedem Falle einer vorherigen schriflichen Vereinbarung über Umfang und Art der Regulie-rung. Wird ein Eigenakzept des Käufers oder ein Scheck nicht eingelöst, so werden alle noch offenen Rechnungen sowie alle weiteren Akzepte sofort fällig. Schecks, Eigenakzepte und Kundenwechsel werden nur unter den üblichen Vorbehalten gutgeschrieben; bankübliche Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungseinstellung oder Übergang des Geschäftsbetriebes an dritte Personen, beeinträchtigte Kredit- oder Vertrauenswürdigkeit oder Auflösung der Firma des Käufers gibt der Pro-Com GmbH das Recht, für weitere Lieferungen vorherige Zahlung zu verlangen oder bei Ablehnung dieses Verlangens ohne Stellung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und entstandene Schäden geltend zu machen. Die für gelieferte Ware noch offenstehenden Beträge sowie die noch laufenden Akzepte sind in vorstehehenden Fällen sofort fällig. Unter den genannten Voraussetzungen ist die Pro-Com GmbH auch noch nach Annahme des Auftrages berechtigt, Vorauszahlung oder sofortige Kasse bei Anlieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, falls bereits Teillieferungen erfolgt sind, für die Restlieferung. Ansprüche jeglicher Art stehen dem Käufer deswegen nicht zu. Mit befreiender Wirkung können Zahlungen an die Pro-Com GmbH nur direkt geleistet werden. Stehen mehrere Forderungen offen, so werden Zahlungen, soweit dies von uns nicht anders bestimmt wird, auf die jeweils älteren Forderungen zuzüglich Nebenkosten verrechnet. 

Eigentumsvorbehalt
Die von der Pro-Com GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung entstehender Forderungen, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherheit für die jeweilige Saldoforderung der Pro-Com GmbH. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besondere Forderun-gen geleistet werden. Der Käufer ist ermächtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, solange kein Zahlungsverkehr eingetreten ist; die Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist ihm untersagt. Alle dem Käufer aus Weiterveräußerung zustehenden Kundenforderungen, ein-schließlich aller Nebenrechte, tritt der Käufer hiermit schon jetzt an die Pro-Com GmbH ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge treuhänderisch für die Pro-Com GmbH zu vereinnahmen und an diese abzuführen, sobald die Forderungen der Pro-Com GmbH fällig sind. Bei Zahlungsverzug des Käufers hat dieser auf unser Verlangen hin alle gewünschten Auskünfte zu erteilen, den Forderungsübergang seinen Kunden anzuzeigen und diesbezüglich Kundenwechsel auf die Pro-Com GmbH zu übertragen. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die in unserem Eigen-tum stehenden Waren oder auf die abgetretenen Forderungen, ebenso die Verschlechterung oder den Untergang der Waren von der Pro-Com GmbH sofort mitzuteilen. Etwaige Versiche-rungsansprüche hieraus tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Die Pro-Com GmbH wird ihre Sicherung insoweit nach ihrer Wahl freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt. Die Rechte der § 43 und 46 KO bleiben vorbehalten. Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, so darf er über die in unserem Eigentum stehenden Waren nicht mehr verfügen. Erfolgt die Zahlung durch den Käufer nicht vertragsgemäß, so ist die Pro-Com GmbH unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, die Herausgabe des vorbehaltenen Eigentums zu verlangen. Gleiches gilt, wenn das Eigentum der Pro-Com GmbH in sonstiger Weise gefährdet erscheint. Sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung, Abholung und Verwertung der Eigentumswaren wie auch eine Wertminderung der Waren gehen zu Lasten des Käufers. Zur Durchführung dieser Maßnahmen, wie auch einer allgemeinen Besichtigung der Eigentumswa-ren der Pro-Com GmbH hat der Käufer unseren Beauftragten jederzeit Zutritt zu unserem Eigentum zu gewähren. 

Schutzrechte Dritter
Eine Haftung für Waren, die nach Angaben des Käufers angefertigt werden und ein Schutz-recht direkt oder indirekt verletzen, übernimmt die Pro-Com GmbH nicht. Eventuelle Regre-ßansprüche gehen ausschlieslich zu Lasten des Käufers. Wir sind nicht verpflichtet, bei Herstellung von Waren nach Angaben des Käufers zu überprüfen, ob dadurch Schutzrechte verletzt werden. Bei Lieferung für den Export in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch die Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der Pro-Com GmbH durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich für den Export geliefert worden sind. 

Warenrücksendung
Die Rücksendung von Waren ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Ohne unsere vorherige Genehmigung wird die Annahme entweder verweigert oder die Ware bei uns zur Verfügung des Absenders auf dessen Kosten gelagert. Im Falle einer zugestandenen Rücknahme erfolgt Umtausch oder Gutschrift im Zeitwert unter Abzug von 10% Bearbeitungsgebühr. Für Artikel, die in Gestaltung, Form und/oder Technik von uns nicht mehr hergestellt werden oder die nach speziellen Angaben des Käufers gefertigt wurden, erfolgt weder Umtausch noch Gutbringung. 

Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Durch eine Änderung oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Datenspeicheruung
Wir sind auch bei Personenfirmen auf der Käuferseite berechtigt, den Käufer betreffende Daten zu speichern, zu übermitteln, sowie diese mit Rücksicht auf die Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser angezeigt erscheint.

Erfülungsort , Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Sassnitz/Rügen. Ausschließlicher Gerichts-stand ist, soweit dieser in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart werden kann, Bergen/Rügen. Der Käufer kann jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden. Gerichts-stand für das Mahnverfahren ist für beide Teile ausschließlich Bergen/Rügen. Für alle Rechts-streitigkeiten ist ausschließlich deutsches Recht entscheidend.

Stand: 2002 Neuer Text
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